Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 - Seite 10.436)

 

I. Allgemeines

1.       Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) sowie meine Bildauffassung, fotografische Stilrichtung und Gestaltung ausdrücklich an.

2.       „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Negative, Papierbilder, Fachabzüge, Fotobücher, Hochzeitsalben, Diashow, Videos, usw.)

3.        

II. Produktionsaufträge, Widerrufsrecht und Rücktritt

Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Eine Auftragserteilung und Terminreservierung gilt erst als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in Textform (z.B. per eMail) vom Bildautor bestätigt, sowie zusätzlich, falls vertraglich vereinbart, ein Vorschuss in Höhe von 200,00 EUR geleistet wurde.

Beide Parteien können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, eMail) gegenseitig widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Folgetag nach der Vertragsunterzeichnung. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.

Ein Rücktritt (Absage) ist für den Auftraggeber nur bis zum Ablauf von 14 Kalendertagen nach der Vertragsunterzeichnung kostenlos. Nach Ablauf dieser Frist sind bei Absage bis 3 Monate vor dem Auftragstermin 40% des Honorars an den Fotografen zu erstatten. Bei einer Absage zwischen 3 und 1 Monat vor dem Auftragstermin sind 60% des Honorars zu erstatten. Bei einer Absage unter einem Monat vor dem Auftragstermin werden 80% des Honorars berechnet.

Eine Verlegung des Aufnahmetermins nach Ablauf der Widerrufsfrist durch den Auftraggeber gleicht einem Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall gilt Punkt II. 4 dieser AGB.

Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bilder, beim Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Der Vorschuss ist eine verbindliche Reservierung des Aufnahmetages und wird im FAll einer Absage auf das Datum nicht zurückerstattet. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn kein Vertrag vorliegt.

 

III. Produktionshonorar, Lieferzeit

Für die Herstellung der Lichtbilder wird abhängig von der Vertragsvereinbarung ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Fahrt- und Reisekosten, Hotelübernachtungen, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber dem Endverbraucher weist der Fotograf die Endpreise aus. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

Die vollständige Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Honorars ist vor oder spätestens am Ende der Fotoaufnahmen am Aufnahmetag fällig. Ansonsten hat vertragliche Vereinbarung Vorrang.

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er zusätzlich fällige Rechnungen, die in den Vertrag nicht eingeflossen sind, nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

A) Bis zur vollständigen bzw. vereinbarten Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. Bis zur vollständigen bzw. vereinbarten Bezahlung des Honorars erfolgt keine Weiterbearbeitung des Auftrages. Die Fristen für Auftragsübergabe gelten nur dann, wenn die Zahlungen wie vertraglich vereinbart geleistet werden.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die vom Fotografen nicht durchgeführte Arbeit, die durch Schuld der Auftraggeberseite (z.B. Verspätungen) oder durch Wetterbedingungen entstand, führt nicht zur Honorarminderung.

Sofern eine Stundenanzahl vereinbart wurde, werden die Stunden ab der angefangenen Stunde am Aufnahmetag gezählt. Die Stunden können nicht aufgeteilt werden.  Pausen, verursacht durch den Ablauf des Auftraggebers, werden nicht rausgerechnet.

Die Erstellung und Lieferung des Auftrages dauert für digitale Daten (z.B. Photo-Cd) ca. 6-8 Wochen. Für aufwendige Druckmedien (z.B. Fotobücher und Hochzeitsalben) kann sich die Lieferzeit um zusätzliche 8-10 Wochen verlängern. In Sonderfällen, wie technischer Ausfall oder Krankheit, kann die Bearbeitungszeit nach Absprache mit dem Auftraggeber verlängert werden.

Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung der Lieferung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt. Näheres zur Haftung ist im Absatz V nachzulesen.

 

IV. Urheberrecht und Nutzungsrecht. Verbreitung

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung vom Bildautor auf der Internetseite, Social Networks (u.a. auf Facebook), in Printmedien oder in Veröffentlichungen verwendet werden dürfen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.

Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Nutzung für kommerzielle Zwecke ist dem Auftraggeber ohne einer schriftlichen Erlaubnis des Fotografen ausdrücklich untersagt.

Überträgt der Fotograf die Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, und zwar erst nach vollständiger Bezahlung. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung im Vertrag.

Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Bei Verwendung der Bilder muss der Bildautor als Urheber des Lichtbildes namentlich beim Bild genannt werden. Insbesondere betrifft es eine Veröffentlichung im Internet. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, die nicht zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gehören. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Bilder an Dritte ohne Absprache vom Fotografen an Dritte zu Promotionszwecken herauszugeben, dies betrifft insbesondere weitere Dienstleister die am Aufnahmetag beschäftigt worden sind.

Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder vom Auftraggeber oder Dritten ist nicht gestattet.

 

V. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche (insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Ist dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt oder einer Erkrankung nicht möglich, den Auftrag ganz oder teilweise auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf etwaige daraus entstehende Schadensersatzforderungen. Der Fotograf bemüht sich jeoch einen Ersatzfotografen über einem bestehenden Netzwerk zu finden.

Ist dem Auftraggeber aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich, am Aufnahmetag anwesend zu sein, verzichtet der Fotograf auf etwaige Schadensersatzforderungen, sofern die Nachweise für den Tatbestand in schriftlicher Form, von befugten Instanzen bestätigt, vorliegen.

 

VI. Datenschutz

Ausführlich Erläuterung siehe https://www.katrinbiendl.de/j/privacy

 

VII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oer ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

Cham, 23.05.2018

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Katrin Biendl Photography

Am Galgenberg 5

93413 Cham

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